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Bestattung – Umbettung Verstorbener

Dem Wunsch von Angehörigen, Verstorbene auf einen anderen Friedhof umzubetten, kann – unter bestimmten Umständen – entsprochen werden. Dies gilbt beispielsweise dann, wenn Hinterbliebene den Wohnort wechseln und die Grabpflege am neuen Wohnort persönlich sicherstellen wollen. Die Gebühr richtet sich nach der Friedhofssatzung und dem erforderlichen Aufwand.

Unterlagen

Mitzubringen sind: Angaben über die Grablage, Sterbeurkunde, wenn der Verstorbene auf einem Friedhof außerhalb Wiesbadens bestattet werden soll.

Hinweise

Umbettungen sind nur im Winterhalbjahr möglich. Die Umbettung von Urnen unterliegt keiner jahreszeitlichen Einschränkung.