Bestattung – Grabmalantrag stellen
Die Errichtung eines Grabmales auf den Wiesbadener Friedhöfen ist genehmigungspflichtig. Der Antrag kann durch die Angehörigen oder durch das Steinmetzunternehmen gestellt werden. Die Kosten richten sich nach Größe und Art des Grabmales. Grundsätzlich muss das Aufstellen und das Abräumen eines Grabmales durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb erfolgen.
Unterlagen
Mitzubringen sind: Skizze, Name und Anschrift des beauftragten Steinmetzbetriebes.
Hinweise
Das Grünflächenamt (zentrales Friedhofsamt) ist auch für die Friedhöfe in Bierstadt, Igstadt, Kloppenheim, Hessloch, Erbenheim, Sonnenberg, Rambach, Biebrich, Dotzheim, Frauenstein, Schierstein, Kastel und Kostheim zuständig.