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Bestattung – Grabstätte erwerben

Grabstätten können auf dem Friedhof erworben werden, in dessen Bestattungsbezirk der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Abweichende Regelungen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung. Es kann zwischen Reihen- und Kaufgräbern gewählt werden. Die Kosten sind auf den einzelnen Friedhöfen je nach Lage des Grabes unterschiedlich. Anonymbestattung einer Urne ist nur auf dem Südfriedhof möglich.

Unterlagen

Mitzubringen sind: Sterbeurkunde.

Hinweise

Das Grünflächenamt (zentrales Friedhofsamt) ist auch für die Friedhöfe in Bierstadt, Igstadt, Kloppenheim, Heßloch, Erbenheim, Sonnenberg, Rambach, Biebrich, Dotzheim, Frauenstein, Schierstein, Kastel und Kostheim zuständig.