Bestattung – Grabstätte erwerben
Grabstätten können auf dem Friedhof erworben werden, in dessen Bestattungsbezirk der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Abweichende Regelungen bedürfen einer Ausnahmegenehmigung. Es kann zwischen Reihen- und Kaufgräbern gewählt werden. Die Kosten sind auf den einzelnen Friedhöfen je nach Lage des Grabes unterschiedlich. Anonymbestattung einer Urne ist nur auf dem Südfriedhof möglich.
Unterlagen
Mitzubringen sind: Sterbeurkunde.
Hinweise
Das Grünflächenamt (zentrales Friedhofsamt) ist auch für die Friedhöfe in Bierstadt, Igstadt, Kloppenheim, Heßloch, Erbenheim, Sonnenberg, Rambach, Biebrich, Dotzheim, Frauenstein, Schierstein, Kastel und Kostheim zuständig.
Standort und Anfahrt
- Grünflächenamt (67)
- Ortsverwaltung Auringen (101100)
- Ortsverwaltung Breckenheim (101200)
- Ortsverwaltung Delkenheim (101300)
- Ortsverwaltung Dotzheim (100600)
- Ortsverwaltung Kastel/Kostheim (100900)
- Ortsverwaltung Medenbach (101400)
- Ortsverwaltung Naurod (101500)
- Ortsverwaltung Nordenstadt (101600)
- Ortsverwaltung Schierstein (100700)