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Kaufpreissammlung

Die Führung der Kaufpreissammlung ist eine gesetzliche Aufgabe des Gutachterausschusses nach dem Baugesetzbuch. Jeder Grundstückskauf-, Tausch- und Erbbaurechtsvertrag wird von den beurkundenden Stellen (in der Regel sind dies die Notare) in Abschrift dem Gutachterausschuss zur Verfügung gestellt. Die Verträge werden von der Geschäftsstelle ausgewertet, in die Kaufpreissammlung aufgenommen und ggf. um weitere wertrelevante Daten ergänzt, die teilweise von den Eigentümern zusätzlich erfragt werden.

Die Daten der Kaufpreissammlung unterliegen dem Datenschutz und sind daher nicht für jedermann zugänglich. Nur in begründeten Einzelfällen erteilt die Geschäftsstelle Auskünfte aus der Kaufpreissammlung.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können bei der Geschäftstelle des Gutachterausschusses unter Nachweis des berechtigten Interesses schriftlich gegen Gebühr beantragt werden.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-6352
Telefax 0611 31-4976