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Sanierungsgenehmigung

Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Bergkirche" bedürfen bauliche und rechtliche Änderungen an Grundstücken , wie zum Beispiel Abbruchmaßnahmen, Baumaßnahmen, Modernisierungen, Grundstücksteilungen, Verkäufe, Bestellung von Hypotheken, Grundschulden oder Dienstbarkeiten sowie der Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen (länger als ein Jahr) der Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-6495
Telefax 0611 31-3917

Unterlagen

Dem schriftlichen Antrag sind die zur Prüfung notwendigen Antragsunterlagen beizufügen (Bauantragsunterlagen beziehungsweise Mietvertrag oder Urkunde zur Grundschuldbestellung).