Flächennutzungsplan - Beteiligung der Öffentlichkeit an den Änderungen des Flächennutzungsplans
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist gesetzlich vorgeschrieben und wird durch eine intensive Bürgerbeteiligung und durch die Öffentliche Auslegung der beabsichtigten Änderung des Planwerks ermöglicht. In dieser Zeit können Stellungnahmen zu den geplanten Änderungen des wirksamen Flächennutzungsplans vorgebracht werden. Alle vorgebrachten Stellungnahmen werden der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt.
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