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Bauleitplanung - Öffentliche Auslegung von Planungsunterlagen

Die Auslegung von Unterlagen zu beabsichtigten Planungen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um eine umfassende Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Die jeweilige Offenlage der Pläne und der dazugehörenden Erläuterungen erfolgen im Raum für öffentliche Auslegungen im Stadtplanungsamt. 

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