Bauleitplanung - Öffentliche Auslegung von Planungsunterlagen
Die Auslegung von Unterlagen zu beabsichtigten Planungen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, um eine umfassende Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten. Die jeweilige Offenlage der Pläne und der dazugehörenden Erläuterungen erfolgen im Raum für öffentliche Auslegungen im Stadtplanungsamt.
Kontakt
Telefon | 0611 31-6470 |
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Telefax | 0611 31-3917 |