Bauleitplanung – Auskunft aus Bebauungsplänen und Bebauungsplanentwürfen
Der Bebauungsplan gibt unter anderem Auskunft darüber, ob ein Grundstück bebaut werden kann und in welcher Art es bebaut werden darf. Über den Inhalt des Bebauungsplanes sollten vor Erwerb beziehungsweise vor der Einreichung eines Bauantrages Informationen eingeholt werden. Bei Bedarf wird eine Ortsbaurechtsbescheinigung ausgestellt.
Kontakt
Telefon | 0611 31-6471 |
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Telefax | 0611 31-3917 |
E-Mail-Adresse | staedtebauwiesbadende |
Unterlagen
Grundbuchauszug oder Auszug aus der Flurkarte/Lageplan.
Hinweise
Auszüge aus Bebauungsplänen und Ortsbaurechtsbescheinigungen sind gebührenpflichtig.