Amtsärztliche Begutachtung bei einem Beamtenverhältnis, Referendariat oder Angestellten im Beschäftigtenverhältnis
Um eine amtsärztliche Begutachtung durchführen zu können, benötigt der Amtsärztliche Dienst einen schriftlichen Untersuchungsauftrag der Behörde. Im Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz ist geregelt, dass grundsätzlich das Dienstortprinzip gilt. Daher können nur Klienten untersucht werden, dessen Dienstort in Wiesbaden ist.
Ablauf einer amtsärztlichen Begutachtung "Verbeamtung auf Widerruf, Probe, Lebenszeit – Referendariat – Einstellung"
- Eine amtsärztliche Untersuchung kann nur durch einen Auftrag einer Behörde erfolgen.
- Das Schreiben der Behörde schickt man an den Amtsärztlichen Dienst per Fax oder E-Mail.
- ergänzt werden müssen: die private Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer der/des Antragstellers/in.
- Der/die Antragsteller/in erhält eine schriftliche Einladung an ihre/seine private Adresse zugeschickt.
- Am Tag der Untersuchung sollte die/der Antragsteller/in Personalausweis, Impfausweis, ärztliche Unterlagen und ggf. Vorgutachten anderer Gesundheitsämter und Arbeitsmediziner dabei haben.
- Das Gutachten wird abschließend an die Dienststelle (beauftragende Behörde) postalisch zugeschickt.
Kontakt
Telefon | 0611 31-2805 |
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E-Mail-Adresse | gutachtendienstwiesbadende |