Amtsärztliche Begutachtung nach § 64 Einkommensteuergesetz (Kur Finanzamt, Antrag auf medizinische außergewöhnliche Belastungen, etc.)
Gerne kann man als Privatperson eine amtsärztliche Begutachtung zur Vorlage beim Finanzamt beantragen.
Ablauf einer amtsärztlichen Begutachtung nach § 64 Einkommensteuergesetz zur Vorlage beim Finanzamt
- Die amtsärztliche Untersuchung muss vor Antritt der Kur oder dem medizinischen Eingriff stattfinden.
- Die Anfrage zur amtsärztlichen Untersuchung sollte beim Amtsärztlichen Dienst per Fax oder E-Mail angemeldet werden – bitte mit privater Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer des/der Antragstellers/in.
- Der/die Antragsteller/in erhält eine schriftliche Einladung an ihre/seine private Adresse zugeschickt.
- Bis zum Tag der amtsärztlichen Untersuchung ist ein Attest des Haus- oder Facharztes vorzuhalten, das eine Kur befürwortet.
- Sollte eine Operation geplant sein, benötigt der Amtsärztliche Dienst den Kostenvoranschlag.
- Der Kurort ist für das Gutachten relevant. Gerne kann man sich vorab über den Kurort informieren.
- Die Untersuchung kostet 60,00 Euro und ist am Tag der Untersuchung bar oder mit Girokarte zu bezahlen.
Kontakt
Telefon | 0611 31-2805 |
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E-Mail-Adresse | gutachtendienstwiesbadende |