Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln
Der Kinder-, Jugend- und Zahnärztliche Dienst beglaubigt die Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens für ein Kind im Alter zwischen null und 18 Jahren.
Kontakt
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E-Mail-Adresse | kjaedwiesbadende |
Hinweise
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.