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Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln

Der Kinder-, Jugend- und Zahnärztliche Dienst beglaubigt die Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens für ein Kind im Alter zwischen null und 18 Jahren.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-2811
 0611 31-2814

Hinweise

Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.