Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gilt seit dem 1. Juli 2017 bundesweit. Alle, die eine sexuelle Dienstleistung gegen ein Entgelt anbieten, müssen eine gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG vorweisen. Eine Bescheinigung wird nach eingehender Beratung durch das Gesundheitsamt ausgestellt. Dies ist die Voraussetzung, um sich mit ihrer Tätigkeit anzumelden.
Kontakt
Telefon | 0611 31-2816 |
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E-Mail-Adresse | schutzmassnahmenwiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind: Ausweispapiere oder Reisepass, gegebenenfalls Aufenthaltstitel im Sinne des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
Gebühren
Ab 2. Dezember 2019:
44,00 Euro, Alias-Bescheinigungen kosten zusätzlich 15,00 Euro.
Zahlungsart
Die Kosten können bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Hinweise
Das Beratungsbüro befindet sich im Gesundheitsamt Wiesbaden, Konradinerallee 11, Eingang A, Zimmer 1.008.
Die Beratung findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt und dauert maximal 20 Minuten. Sie findet in deutscher Sprache statt. Für Bürgerinnen und Bürger ohne ausreichende Sprachkenntnisse kann auf Wunsch ein kostenloser Dolmetscher hinzugezogen werden. Bitte bei der Terminvereinbarung darauf hinweisen.
Termine werden per E-Mail oder telefonisch vergeben.