Badewasserüberwachung
Wasser in Schwimm- und Badebecken muss so beschaffen sein, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu befürchten ist. Das Gesundheitsamt überwacht auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes öffentliche Schwimmbäder/Badeanlagen durch regelmäßige Ortsbegehungen (Kontrollen der Badewasseraufbereitung und der allgemeinen Sauberkeit) sowie Auswertungen der Untersuchungsbefunde. Bei Beanstandungen werden erforderliche Maßnahmen veranlasst.
Kontakt
Telefon | 0611 31-3313 |
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0611 31-2130 | |
E-Mail-Adresse | badewasserueberwachungwiesbadende |
Hinweise
Persönliche Beratung nach Absprache.