Trinkwasserüberwachung
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Zur Sicherstellung einer einwandfreien Qualität überwacht das Gesundheitsamt auf Grundlage der Trinkwasserverordnung die Wasserversorgungsanlagen von der Gewinnung bis zum Entnahmehahn des Verbrauchers. Dies erfolgt durch regelmäßige örtliche Prüfungen des Anlagenzustandes und Kontrollen der Trinkwasserqualität.
Hierunter fallen die Wasserwerke der öffentlichen Versorgungsunternehmen, Hausbrunnen, Trinkwasser-Installationen in Gebäuden, in denen Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit an Verbraucher abgegeben wird (z. B. Krankenhäuser, Altenpflegeheime, Hotels, Kindertagesstätten, Sportstätten, Mietshäuser) sowie mobile und zeitweise betriebene Anlagen (z. B. Reisebusse, Bahnen, mobile Lebensmittel-Verkaufsstände und Volksfeste/Märkte).
Bei Beanstandungen werden Maßnahmen zur Wiederherstellung der einwandfreien Trinkwasserqualität oder des einwandfreien Anlagenzustandes veranlasst.
Kontakt
Telefon | 0611 31-3313 |
---|---|
0611 31-2418 | |
0611 31-3271 | |
0611 31-2668 | |
0611 31-3379 | |
0611 31-2130 | |
E-Mail-Adresse | trinkwasserueberwachungwiesbadende |
Rechtsgrundlagen
Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)
Hinweise
Persönliche Beratung nach Absprache.