Umwandlung von Wohn- oder Teileigentum nach §250 Baugesetz
Wer Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen umwandeln will, braucht in einem angespannten Wohnungsmarkt eine Genehmigung (§ 250 Baugesetzbuch – BauGB).
Kontakt
Telefon | 0611 31-2942 |
---|---|
Telefax | 0611 31-3923 |
E-Mail-Adresse | genehmigungsvorbehaltewiesbadende |
Rechtsgrundlagen
§250 Baugesetzbuch
Hinweise
Kontaktaufnahme per Email wird bevorzugt. Der Aufgabenbereich ist aktuell noch im Aufbau.