Wohnungsmiete – Überhöhung anzeigen (Mietspiegel)
Wohnungsmieter haben die Möglichkeit, das Amt für Soziale Arbeit einzuschalten, sofern sie vermuten, dass ihre Wohnungsmiete das ortsübliche Maß (Mietspiegel) wesentlich übersteigt. Auf der Grundlage des Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes prüft die Behörde, ob die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens geboten ist.
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E-Mail-Adresse | wohnungsaufsichtwiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind: Mietvertrag