Sprungmarken

Wohnungsmiete – Überhöhung anzeigen (Mietspiegel)

Wohnungsmieter haben die Möglichkeit, das Amt für Soziale Arbeit einzuschalten, sofern sie vermuten, dass ihre Wohnungsmiete das ortsübliche Maß (Mietspiegel) wesentlich übersteigt. Auf der Grundlage des Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes prüft die Behörde, ob die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens geboten ist.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3817
Telefax 0611 31-3923

Unterlagen

Mitzubringen sind: Mietvertrag

Ähnliche Dienstleistungen