Sorgeerklärung abgeben, gemeinsame elterliche Sorge – Beratung, Beurkundung
Die gemeinsame elterliche Sorge für ein Kind steht nicht miteinander verheirateten Eltern zu, wenn sie heiraten oder eine so genannte Sorgeerklärung abgeben. Die Sorgeerklärung kann durch die Eltern freiwillig und zeitlich unabhängig von der Geburt des Kindes abgegeben werden. Über die Bedeutung und Wirkungen der Sorgeerklärung wird beraten; die Sorgeerklärung kann beurkundet werden.
Kontakt
Telefon | 0611 31-3452 |
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Telefax | 0611 31-3998 |
E-Mail-Adresse | sozialdienstwiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind: Personalausweis oder Reisepass von Vater und Mutter; wenn vorhanden: Geburtsurkunde des Kindes, Vaterschaftsanerkennung.
Hinweise
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Wohnanschrift und kann telefonisch erfragt werden.
Servicezeiten
Montags und mittwoch durchgängig von 8 bis 16 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr. Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Vereinbarung möglich, eine vorherige Terminabsprache wird empfohlen.
Das Abteilungssekretariat Sozialdienst ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr zu erreichen.