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Gebühren für die Untersuchung von Frischfleisch (Schlachtungen)

Die Landeshauptstadt Wiesbaden erhebt Gebühren für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch. Die Höhe der Gebühren für Amtshandlungen ergibt sich aus der Anlage zur Satzung über die Erhebung für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Frischfleisch (Frischfleisch-Kostensatzung) vom 2. September 2021.

Die Satzung wird am Freitag, 17. September 2021 im Wiesbadener Kurier veröffentlicht und tritt am Folgetag in Kraft.

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