Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)
Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz publiziert Verstöße von Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen gemäß § 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), sofern sie gegen Grenzwertregelungen und alle sonstigen Vorschriften im Anwendungsbereich des Gesetzes, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen verstoßen.
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Rechtsgrundlagen
§ 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)