Abwassersammelgruben - Beratung und Dichtheitsprüfung
Abwassersammelgruben müssen dicht sein, damit kein Abwasser in Boden und Grundwasser gelangen kann. Betreiber sind verpflichtet, die Sammelgruben alle 20 Jahre durch einen beauftragten Sachkundigen auf Dichtheit überprüfen zu lassen. In Wasserschutzgebieten Zone II beträgt das Prüfintervall 5 Jahre, in der Zone III 10 Jahre.
Das Umweltamt berät zur Durchführung der Dichtheitsprüfung und bei Fragen, die im Zusammenhang mit Problemen des Betriebes dieser Abwassersammelgruben stehen.
Kontakt
Telefon | 0611 31-4729 |
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0611 31-3805 | |
E-Mail-Adresse | wasserbehoerdewiesbadende |
Hinweise
Informationen zur Dichtheitsprüfung und ein Muster für das Prüfprotokoll stehen unter Formulare zum Download bereit.