Gewässer- und Hochwasserschutz - Genehmigung von Anlagen in Überschwemmungsgebieten und im Uferbereich
Zum Schutz der Gewässer und im Rahmen des Hochwasserschutzes sind die Möglichkeiten der Nutzung von Uferbereichen und Überschwemmungsgebieten gesetzlich stark eingeschränkt. Das Umweltamt berät im Hinblick auf die Durchführbarkeit geplanter Maßnahmen und auf daraus entstehende Auflagen.
Kontakt
Telefon | 0611 31-3805 |
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0611 31-4729 | |
Telefax | 0611 31-3957 |
E-Mail-Adresse | wasserbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
Die notwendigen Antragsunterlagen sind im Merkblatt des Umweltamtes aufgelistet.
Hinweise
Das Umweltamt bietet eine Beratung und eine Vorprüfung von Antragsunterlagen vor der Antragsstellung an.