Antrag nach Baumschutzsatzung im bebauten Stadtbereich (Innenbereich)
Bäume im Innenbereich (bebauter Stadtbereich) sind unter bestimmten Bedingungen durch die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Landeshauptstadt Wiesbaden (Baumschutzsatzung) geschützt. Die Fällung geschützter Bäume und die Durchführung von umfangreichen Schnittmaßnahmen an geschützten Bäumen muss beim Umweltamt beantragt werden. Fällgenehmigungen können mit Ersatzpflanzung oder einer Zahlung in einen Baumfond verbunden sein.
Welche Bäume sind geschützt?
- Die Satzung schützt Bäume im Geltungsbereich der Satzung (siehe Link "Geltungsbereich im Stadtplan anzeigen").
- Laubbäume mit einem Stammumfang ab 80 Zentimeter, Nadelgehölze ab 100 Zentimeter, gemessen in einer Höhe von 100 Zentimeter über dem Erdboden. Bei mehrstämmigen Bäumen siehe Satzungstext.
- Bäume können auch durch andere Schutzvorschriften, etwa Bebauungspläne, Denkmalschutz, Naturschutzrecht und Artenschutz geschützt sein. Auskünfte erteilen die jeweiligen Fachämter.
- Der Antrag kann online gestellt werden (siehe unten).
- Ein formloser Antrag kann per Post oder per E-Mail an das Umweltamt gerichtet werden.
In allen Fällen sind dem Antrag ein Lageplan, auf dem der betroffene Baum/die betroffenen Bäume eingezeichnet sind sowie aussagekräftige Fotos beizufügen, bei Maßnahmen die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stehen ist ferner das Aktenzeichen des Bauantrags sowie der zugehörige Freiflächenplan mit einzureichen.
Erreichbarkeit für genannte Telefonnummern
- Antragsbearbeitung: 0611/31-4730
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr - Baumkontrollen und Beratung: 0611/31-3319
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 7 bis 9 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Kontakt
Telefon | 0611 31-4730 |
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0611 31-3319 | |
Telefax | 0611 31-3957 |
E-Mail-Adresse | baumschutzwiesbadende |
Hinweise
Die Antragsbearbeitung beträgt bis zu 6 Wochen. Bitte denken Sie daher an eine ausreichende Vorlaufzeit und reichen die Anträge vollständig und richtig ein, um zeitaufwendige Nachforderungen zu vermeiden. Von Nachfragen zum Sachstand eines eingereichten Antrags innerhalb der o.g. Bearbeitungsfrist bitten wir abzusehen.