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Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Beratung und Zulassung

Die hessische Anlagenverordnung regelt die Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und deren Überwachung durch Betreiber, Sachverständige und Wasserbehörde. Das Amt berät im Rahmen von betrieblichen Boden- und Gewässerschutzinspektionen, in allen technischen und rechtlichen Fragen, zum Beispiel Prüfpflicht, Sicherheitsvorkehrungen, Anzeige- und Genehmigungsbedürftigkeit.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3716
 0611 31-3717
Telefax 0611 31-3957

Unterlagen

Mitzubringen sind: Angaben zu Art und Umfang der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Hinweise

Merkblätter und Vordrucke stehen als Download zur Verfügung oder sind beim Umweltamt erhältlich.