Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - Beratung und Zulassung
Die hessische Anlagenverordnung regelt die Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und deren Überwachung durch Betreiber, Sachverständige und Wasserbehörde. Das Amt berät im Rahmen von betrieblichen Boden- und Gewässerschutzinspektionen, in allen technischen und rechtlichen Fragen, zum Beispiel Prüfpflicht, Sicherheitsvorkehrungen, Anzeige- und Genehmigungsbedürftigkeit.
Kontakt
Telefon | 0611 31-3716 |
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0611 31-3717 | |
Telefax | 0611 31-3957 |
E-Mail-Adresse | wasserbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind: Angaben zu Art und Umfang der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Hinweise
Merkblätter und Vordrucke stehen als Download zur Verfügung oder sind beim Umweltamt erhältlich.