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Heizöllager-Anlagen - Gesetzliche Bestimmungen, Beratung und Zulassung

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen nach § 47 HWG bei der Wasserbehörde angezeigt werden und eventuell je nach Beschaffenheit nach § 19 WHG einer Eignungsfeststellung unterzogen werden. Die untere Wasserbehörde berät bei der Antragstellung und prüft Anzeigeunterlagen sowie den Eignungsfeststellungs-Antrag auf Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3716
 0611 31-3717
Telefax 0611 31-3957

Unterlagen

Die Antragsunterlagen sind mitzubringen.