Heizöllager-Anlagen - Gesetzliche Bestimmungen, Beratung und Zulassung
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen nach § 47 HWG bei der Wasserbehörde angezeigt werden und eventuell je nach Beschaffenheit nach § 19 WHG einer Eignungsfeststellung unterzogen werden. Die untere Wasserbehörde berät bei der Antragstellung und prüft Anzeigeunterlagen sowie den Eignungsfeststellungs-Antrag auf Einhaltung der wasserrechtlichen Anforderungen.
Kontakt
Telefon | 0611 31-3716 |
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0611 31-3717 | |
Telefax | 0611 31-3957 |
E-Mail-Adresse | wasserbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
Die Antragsunterlagen sind mitzubringen.