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Altkleidercontainer – Sondernutzungserlaubnis beantragen

Die Stadtverordnetenversammlung hat sich am 07. Februar 2024 dafür entschieden, die Aufstellung für die Altkleidercontainer in einem neuen Konzept zu regeln. Dieses Standortkonzept gilt ausschließlich für öffentliche Straßen und Plätze in der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Das neue Standortkonzept für die Altkleidersammlung durch einen caritativen oder einen gewerblichen Sammler tritt zum 01.04.2024 in Kraft. Die Neuerungen entnehmen Sie bitte dem angefügten Konzept.

Somit können ab sofort vollständig ausgefüllt Anträge mit den notwendigen Anlagen auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren eingereicht werden. 

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8495
Telefax 0611 31-3912

Unterlagen

  • Antragsformular

Hinweise

Sondernutzungserlaubnis nach dem neuen Standortkonzept gültig ab 01.04.2024, Antragstellung ab sofort möglich.