Umzug und Ausnahmegenehmigung
Für Privatumzüge nach oder aus Wiesbaden ist für die Umzugsfahrzeuge oftmals die Aufstellung von Haltverbotszeichen oder das Befahren gesperrter Bereiche (beispielsweise der Fußgängerzonen) notwendig. Die entsprechenden Genehmigungen hierfür werden durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt.
Kontakt
Telefon | 0611 31-8495 |
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Telefax | 0611 31-3912 |
E-Mail-Adresse | strassenverkehrsbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind der ausgefüllte und unterschriebene Antragsvordruck.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Zahlungsart
Die Gebühren werden über den Postweg in Rechnung gestellt.
Rechtsgrundlagen
Paragraphen 45 und 46 Straßenverkehrsordnung.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei Wochen.