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Umweltzone – Ausnahmegenehmigungen zum Befahren

In die Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette oder einer gültigen Ausnahmegenehmigung einfahren. Die Nichtbeachtung wird seit dem 1. Mai 2014 mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro geahndet. Die Ausnahmegenehmigungen können bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8495
Telefax 0611 31-3912

Unterlagen

Mitzubringen sind:

  • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein
  • Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung (TÜV, Dekra, Hersteller, et cetera), Ausstellungsdatum nicht älter als ein Jahr
  • Aktuelle Einkommensnachweise
  • Detaillierte Bescheinigung eines Steuerberaters (bei Gewerbetreibenden)
  • Sonstige Nachweise (Auftragsbestätigung, et cetera)
  • Oldtimergutachten (Tag der ersten Zulassung liegt mindestens 27 Jahre zurück)

Gebühren

  • 20,00 Euro
  • 50,00 Euro
  • 100,00 Euro

Zahlungsart

Zahlungsaufforderung per Zahlschein durch die Stadtkasse.

Rechtsgrundlagen

35. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzgesetz – Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)

Bearbeitungszeit

zwei bis vier Wochen