Umweltzone – Ausnahmegenehmigungen zum Befahren
In die Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette oder einer gültigen Ausnahmegenehmigung einfahren. Die Nichtbeachtung wird seit dem 1. Mai 2014 mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro geahndet. Die Ausnahmegenehmigungen können bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
Kontakt
Telefon | 0611 31-8495 |
---|---|
Telefax | 0611 31-3912 |
E-Mail-Adresse | strassenverkehrsbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind:
- Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Fahrzeugschein
- Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung (TÜV, Dekra, Hersteller, et cetera), Ausstellungsdatum nicht älter als ein Jahr
- Aktuelle Einkommensnachweise
- Detaillierte Bescheinigung eines Steuerberaters (bei Gewerbetreibenden)
- Sonstige Nachweise (Auftragsbestätigung, et cetera)
- Oldtimergutachten (Tag der ersten Zulassung liegt mindestens 27 Jahre zurück)
Gebühren
- 20,00 Euro
- 50,00 Euro
- 100,00 Euro
Zahlungsart
Zahlungsaufforderung per Zahlschein durch die Stadtkasse.
Rechtsgrundlagen
35. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzgesetz – Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)
Bearbeitungszeit
zwei bis vier Wochen