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Behindertenparkplätze – Einrichtung von personenbezogenen Parkplätzen

Die Straßenverkehrsbehörde kann in Einzelfällen (beim Fehlen einer privaten Stellfläche und großer Parkraumnot) personenbezogene Parkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) einrichten.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8495
Telefax 0611 31-3912

Hinweise

Ein formloser Antrag unter Beifügung des aktuellen Bescheides des Versorgungsamtes reicht aus. Eventuell werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsame Ortstermine durchgeführt.