Behindertenparkplätze – Einrichtung von personenbezogenen Parkplätzen
Die Straßenverkehrsbehörde kann in Einzelfällen (beim Fehlen einer privaten Stellfläche und großer Parkraumnot) personenbezogene Parkplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) einrichten.
Kontakt
Telefon | 0611 31-8495 |
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Telefax | 0611 31-3912 |
E-Mail-Adresse | strassenverkehrsbehoerdewiesbadende |
Hinweise
Ein formloser Antrag unter Beifügung des aktuellen Bescheides des Versorgungsamtes reicht aus. Eventuell werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsame Ortstermine durchgeführt.