Bauzäune, Gerüste, Kräne und sonstiges Baustellenzubehör im öffentlichen Straßenraum – Genehmigungen
Die Aufstellung von Bauzäunen, Gerüsten, Kränen und anderem Baustellenzubehör im öffentlichen Straßenraum bedarf einer
Genehmigung. Die Genehmigung enthält Auflagen und Bedingungen, beispielsweise zur Beschilderung oder zu den zulässigen Arbeitszeiten.
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Zusätzlich wird eine Sondernutzungsgebühr gemäß der Wiesbadener Satzung erhoben.
Kontakt
Telefon | 0611 31-8495 |
---|---|
Telefax | 0611 31-3912 |
E-Mail-Adresse | strassenverkehrsbehoerdewiesbadende |