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Bauzäune, Gerüste, Kräne und sonstiges Baustellenzubehör im öffentlichen Straßenraum – Genehmigungen

Die Aufstellung von Bauzäunen, Gerüsten, Kränen und anderem Baustellenzubehör im öffentlichen Straßenraum bedarf einer 
Genehmigung. Die Genehmigung enthält Auflagen und Bedingungen, beispielsweise zur Beschilderung oder zu den zulässigen Arbeitszeiten.

Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Zusätzlich wird eine Sondernutzungsgebühr gemäß der Wiesbadener Satzung erhoben.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8495
Telefax 0611 31-3912