Bauzäune, Gerüste, Kräne und sonstiges Baustellenzubehör im öffentlichen Straßenraum – Genehmigungen
Die Aufstellung von Bauzäunen, Gerüsten, Kränen und anderem Baustellenzubehör im öffentlichen Straßenraum bedarf einer Genehmigung. Diese wird erteilt, wenn ein schriftlicher Antrag eingereicht wird und die Verkehrsverhältnisse dies zulassen. Der Antrag wird in der Regel durch die Baufirma eingereicht. Die Genehmigung enthält Auflagen, beispielsweise zur Beschilderung oder zu den zulässigen Arbeitszeiten.
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Zusätzlich wird eine Sondernutzungsgebühr gemäß der Wiesbadener Satzung erhoben.
Kontakt
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