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Führerschein online beantragen (Umtausch)

Ab sofort kann der Umtausch des alten deutschen Führerscheins (bspw. DDR-Führerschein, grauer Papierführerschein, rosa Papierführerschein, unbefristeter Kartenführerschein) online gestellt werden.

Die antragstellende Person muss zur Antragstellung nicht mehr persönlich erscheinen, sondern nur noch zur Abholung des Führerscheins.
Sie können bequem von Zuhause die geforderten Daten eingeben, das biometrische Lichtbild, die Unterschrift und alle erforderlichen Nachweise hochladen. Der Online-Antrag verfügt sogar über eine "Selfie"-Funktion über die das Lichtbild eingespielt werden kann. Die Biometrie wird hierbei durch eine Software der Bundesdruckerei sichergestellt.

Für den Antrag auf Umtausch des alten Führerscheins ist eine Online-Ausweisfunktion nicht erforderlich. Sie können sich mit einem Nutzerkonto anmelden (falls vorhanden) oder einfach ohne Nutzerkonto weiter gehen.

Der neue Führerschein muss unter Abgabe/Entwertung des alten Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde mit einem Termin (Terminreservierung, siehe Link unten) abgeholt werden. Ob der neue Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt, können Sie nach der Anleitung unter der Dienstleistung "Führerschein – Status abfragen" (siehe Link unten) in Erfahrung bringen.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8310
Telefax 0611 315951

Unterlagen

  • Biometrisches Lichtbild
    Bilddatei oder Smartphone: Sie können Ihr aktuelles biometrisches Foto als Bilddatei hochladen oder mit der "Selfie"-Funktion Ihres Smartphones aufnehmen. Wie Ihr Foto aussehen muss, zeigt die Foto-Mustertafel (siehe Link unten). Wir empfehlen, die Fotos vor einer einfarbigen Wand aufzunehmen (ohne störende Gegenstände im Hintergrund). Auch ist darauf zu achten, dass der Mund geschlossen ist.
  • Deutscher Führerschein (beispielweise DDR-Führerschein, grauer Papierführerschein, rosa Papierführerschein, unbefristeter Kartenführerschein)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sehhilfe austragen:
    wenn die Sehhilfe im Rahmen des Umtausches ausgetragen werden soll, ist die Vorlage eines augenärztlichen Gutachtens gemäß § 12 Abs. 8 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Verbindung mit Anlage 6 der FeV erforderlich. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
  • Karteikartenabschrift (Auflistung der Führerscheindaten, wenn dieser nicht in Wiesbaden ausgestellt wurde). Diese Karteikartenabschrift ist bei der Behörde erhältlich, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat. Eine Karteikartenabschrift ist nicht notwendig, wenn die antragstellende Person bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist. 
    Wenn noch keine Führerscheindaten vorliegen, muss die Karteikartenabschrift von der Fahrerlaubnisbehörde angefordert werden. Erst wenn die Karteikartenabschrift vorliegt, kann der Antrag auf Umtausch bearbeitet werden.
    Bitte beachten Sie, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Gebühren

25,30 Euro

Zahlungsart

PayPal

Hinweise

Der neue Führerschein muss unter Abgabe/Entwertung des alten Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde mit einem Termin (Terminreservierung, siehe Link unten) abgeholt werden. Ob der neue Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt, können Sie nach der Anleitung unter der Dienstleistung "Führerschein – Status abfragen" (siehe Link unten) in Erfahrung bringen.