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Aufgaben nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)

Für die Durchführung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) sind besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ordnungsamt tätig. Diese sind u. a. für die Zuführung einer psychisch kranken Person zur Begutachtung, wenn diese sich selbst oder andere akut gefährdet, in psychiatrische Krankenhäuser oder zur Unterstützung des Sozialpsychiatrischen Dienstes, sowie der Betreuungsbehörde zuständig.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefax 0611 31-6908
Mobil  0175-2238670

Rechtsgrundlagen

§ 32 Abs. 4 HSOG, § 17 PsychKHG

Hinweise

Sie erreichen uns montags bis freitags von 7.30 bis 16 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Landespolizei zuständig.