Prostitutionsgewerbe anmelden
Mit der Durchführung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) sind geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ordnungsamt betraut. Sie führen die rechtliche Beratung von Betreiberinnen und Betreibern eines Prostitutionsgewerbes in Bezug auf die Sperrbezirksverordnung und dessen gesetzliche Voraussetzungen durch. Sie erteilen die erforderlichen Genehmigungen für Prostitutionsstätten, Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsfahrzeuge.
Des Weiteren kontrollieren sie vor Ort die Prostititutionsstätten auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Kontakt
Telefon | 0611 31-4483 |
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0611 31-3871 | |
Telefax | 0611 31-6908 |
E-Mail-Adresse | oeffentliche.ordnungwiesbadende |
Unterlagen
Siehe Hinweise
Gebühren
500,00 bis 15.000,00 Euro
Zahlungsart
Rechnung, EC-Zahlung
Rechtsgrundlagen
§§ 11 - 33 ProstSchG
Hinweise
Terminabsprache erforderlich. Antrag nach § 12 ProstSchG und Betriebskonzept
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel sechs bis acht Wochen.