Verwertung, Versteigerung und Freiverkauf von Fundsachen
Nicht abgeholte Fundsachen auf die der Finder keinen Eigentumsanspruch erhebt, gehen in den Besitz der Landeshauptstadt Wiesbaden über. Diese Fundgegenstände versteigern die Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter des Fundbüros online oder spenden sie für soziale Zwecke.
Regenschirme, Modeschmuck und andere Fundsachen mit einem Wert unter 10,00 Euro können im Direktkauf erworben werden. Da das Fundbüro Wiesbaden keinen regelmäßigen Freiverkauf anbietet, empfehlen wir Ihnen bei Interesse vorab telefonisch oder per Email anzufragen.
Fundgegenstände wie zum Beispiel Schlüssel, Ausweispapiere oder nicht nach den geltenden Datenschutzrichtlinien löschbare Elektronikgeräte werden sicher und ordnungsgemäß der Vernichtung zugeführt.
Versteigerung von Fundsachen:
Das Fundbüro Wiesbaden führt keine öffentlichen Versteigerungen mehr vor Ort durch. Fundgegenstände werden ausschließlich im Internet unter www.zoll-auktion.de angeboten. Neben dem Fundbüro Wiesbaden bieten hier auch bundesweit weitere Behörden Auktionen an.
Nach Erstellung eines Bieterkontos können Sie alle laufenden Auktionen einsehen und bei Interesse sich daran beteiligen. Erhalten Sie den Zuschlag bei einer Auktion, sind Sie verpflichtet innerhalb von zehn Werktagen den Versteigerungserlös an das Fundbüro Wiesbaden zu überweisen oder diesen nach vorheriger Terminvereinbarung vor Ort in bar zu entrichten.
Bei persönlicher Vorsprache kann der von Ihnen erworbene Fundgegenstand direkt abgeholt werden. Angebotene Artikel wie zum Beispiel Smartphones, Schmuck oder Kleidung können bei Übernahme der Portokosten durch den Ersteigerer/die Ersteigerin auch zugeschickt werden. Hierbei ist zu beachten, dass das Transportrisiko beim Käufer/der Käuferin liegt.
Sperrige Artikel wie zum Beispiel Fahrräder werden grundsätzlich nur zur Abholung angeboten. Ein Versand durch das Fundbüro Wiesbaden ist ausgeschlossen.