Anmelde- und Aliasbescheinigung für Prostituierte ausstellen
Mit der Durchführung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) sind geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ordnungsamt betraut. Sie führen die rechtliche Beratung von Prostituierten durch und stellen Anmelde- und Aliasbescheinigungen aus.
Sie kontrollieren die in Wiesbaden tätigen Prostituierten und überwachen die Einhaltung der Sperrbezirksverordnung.
Kontakt
Telefon | 0611 31-4483 |
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0611 31-3871 | |
Telefax | 0611 31-6908 |
E-Mail-Adresse | oeffentliche.ordnungwiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind:
- ein Lichtbild (biometrisch)
- Beratungsbescheinigung des Gesundheitsamtes
- Identifikationsnachweis (Pass, Reisepass)
- ggf. Aufenthaltstitel im Sinne des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
Gebühren
47,00 Euro, Alias-Bescheinigungen zusätzlich 15,00 Euro
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlagen
§ 3 - 9 ProstSchG
Hinweise
Terminabsprache erforderlich. Mitzubringen sind: Ein Lichtbild (biometrisch), Beratungsbescheinigung des Gesundheitsamtes, Identifikationsnachweis (Pass, Reisepass) und ggf. Aufenthaltstitels i.S.d. Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)