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Ausländerverein anmelden

Als Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter/-innen überwiegend Ausländer/-innen sind. Ausländerin oder Ausländer im Sinne des Vereinsgesetzes ist eine Person, wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.

Ein Ausländerverein, dessen Sitz in der Landeshauptstadt Wiesbaden ist, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach seiner Gründung (Anmeldung beim Amtsgericht Wiesbaden) beim Ordnungsamt anzumelden. Anschließend erhält der Verein eine Bescheinigung, mit der nachgewiesen werden kann, dass die Anmeldepflicht erfüllt wurde.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-4453
Telefax 0611 31-3919

Unterlagen

Mitzubringen sind

  • Formular "Anmeldung eines Ausländervereins"
  • Gründungsprotokoll
  • Satzung des Vereins

Gebühren

Keine Gebühren.