Ausländerverein anmelden
Als Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter/-innen überwiegend Ausländer/-innen sind. Ausländerin oder Ausländer im Sinne des Vereinsgesetzes ist eine Person, wenn sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt.
Ein Ausländerverein, dessen Sitz in der Landeshauptstadt Wiesbaden ist, ist verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach seiner Gründung (Anmeldung beim Amtsgericht Wiesbaden) beim Ordnungsamt anzumelden. Anschließend erhält der Verein eine Bescheinigung, mit der nachgewiesen werden kann, dass die Anmeldepflicht erfüllt wurde.
Kontakt
Telefon | 0611 31-4453 |
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Telefax | 0611 31-3919 |
E-Mail-Adresse | gewerbewesenwiesbadende |
Unterlagen
Mitzubringen sind
- Formular "Anmeldung eines Ausländervereins"
- Gründungsprotokoll
- Satzung des Vereins
Gebühren
Keine Gebühren.