Bankbriefauskunft – Online-Abfrage zum Eingang finanzierter Fahrzeugbriefe / Zulassungsbescheinigung Teil II
Es besteht die Möglichkeit, online abzufragen, ob ein angeforderter Fahrzeugbrief / eine Zulassungsbescheinigung Teil II in der Zulassungsbehörde eingegangen ist.
Der Fahrzeugbrief / die Zulassungsbescheinigung Teil II wird ungefähr zwei Wochen nach Eingang in der Zulassungsbehörde an den jeweiligen Absender zurückgesendet.
Kontakt
Telefon | 0611 31-8342 |
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Telefax | 0611 31-3966 |
E-Mail-Adresse | zulassungsbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
Für die Abfrage wird mindestens die Nummer des Fahrzeugbriefes / der Zulassungsbescheinigung Teil II benötigt.