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Wohnungsgeberbestätigung

Schnell und einfach die Wohnungsgeberbestätigung online abwickeln. Über den Link am Ende der Seite geht es direkt zum Bürgerservice-Portal.

Als Vermieterin oder Vermieter, Wohnungsgeberin oder Wohnungsgeber können Sie die Wohnungsgeberbestätigung über das Bürgerservice-Portal übermitteln. Am Ende des Vorgangs bekommen Sie ein sogenanntes "Zuordnungsmerkmal". Dieses Zuordnungsmerkmal besteht aus wenigen Ziffern und sollten Ihre Mieterinnen und Mieter auch erhalten, um die Anmeldung im Bürgerbüro zu vereinfachen. 

Die Nutzung ist ohne Online-Ausweisfunktion schnell und einfach möglich. Damit entfällt für Sie wie die Mieterinnen und Mieter die Unterschrift und der Versand der Wohnungsgeberbestätigung auf Papier. Wenn eine Wohnung vermietet wird (Vermieterin oder Vermieter oder Hausverwaltung) muss der Einzug einer meldepflichtigen Person (Mieterin oder Mieter) innerhalb von zwei Wochen getätigt werden. Die Wohnungsgeberbestätigung darf nur von der Wohnungsgeberin oder vom Wohnungsgeber erstellt werden.

Weiter Informationen gewünscht? Hier wird es bald ein Erklärvideo geben.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3344
Telefax 0611 31-4969