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Personalausweis nach Verlust oder Diebstahl ausstellen lassen

Wurde ein Personalausweis verloren oder gestohlen, muss dies umgehend bei der Personalausweisbehörde angezeigt werden. Ist die Online-Funktion eingeschaltet, muss diese unverzüglich gesperrt werden. Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline 116 116.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-3344
Telefax 0611 31-4969

Unterlagen

Mitzubringen ist:

  • Personenstandsurkunde, aus der die aktuelle Namensführung hervorgeht, zum Beispiel Geburtsurkunde / Heiratsurkunde (Kopie reicht aus, in Verbindung mit dem Führerschein oder der Krankenkassenkarte) oder ein altes Ausweispapier.
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (möglichst nicht vom Fotoautomaten). Bevor das Ausweisdokument ausgestellt werden kann, wird die Qualität des Lichtbilds geprüft. Ist diese nicht ausreichend, kann das Ausweisdokument nicht ausgestellt werden.
Diebstahlanzeige des Personalausweises erfolgt im Bürgerbüro. Wenn die Ausstellungsbehörde des verlorenen Personalausweises nicht Wiesbaden ist, muss das Bürgerbüro eventuell von der Ausstellungsbehörde einen Bildvergleich anfordern.

Gebühren

  • ab 22,80 Euro (siehe Gebührenblatt)

Zahlungsart

Bürgerbüro: Nur Kartenzahlung möglich
Ortsverwaltungen: Bar- und EC-Kartenzahlung möglich

Hinweise

  • Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Personalausweises beträgt in der Regel drei Wochen.
  • Im Bürgerbüro steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung an dem Passbilder, Fingerabdrücke und Unterschrift selbst erfasst und abgegeben werden können. Die Nutzungsgebühr hierfür beträgt 7,80 Euro.