Sprungmarken
Wo bin ich?
  1. Startseite
  2. Rathaus
  3. Virtuelle Verwaltung
  4. Ämter und Dienstleistungen
  5. Fahrzeug umschreiben mit Kennzeichenwechsel

Fahrzeug umschreiben mit Kennzeichenwechsel

Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbereich oder Erwerb eines Fahrzeuges ist das dieses umzuschreiben. Es werden neue Kennzeichen zugeteilt.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8342
Telefax 0611 31-3966

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • bisherige Kennzeichen (nur bei Änderung der Kennzeichen)
  • Nachweis der gültigen HU/AU
  • Versicherungsbestätigung mit eVB-Code (Deckungskarte)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer

Gebühren

19,20 bis 78,10 Euro

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung möglich

Hinweise

  • Die bisherigen Kennzeichen sind nur bei zugelassenen Fahrzeugen vorzulegen. Bei einem außer Betrieb gesetzten Fahrzeug ist das Abmeldedatum auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Damit entfällt die Vorlage der bisherigen Kennzeichen.
  • In bestimmten Fallkonstellationen kann eine Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde angeordnet werden.

Ähnliche Dienstleistungen