Eintragung einer technischen Änderung Kfz
Bei technischen Veränderungen an Kraftfahrzeugen oder Anhängern kann die Betriebserlaubnis erlöschen, Daher ist eine Begutachtung durch eine amtlich anerkannte sachverständige Stelle (TÜV, DEKRA etc.) notwendig. Diese stellt ein Gutachten über die Unbedenklichkeit der Veränderung aus. Mit diesem Gutachten kann die Zulassungsbehörde die Änderung in den Kraftfahrzeugpapieren eintragen.
Kontakt
Telefon | 0611 31-8342 |
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Telefax | 0611 31-3966 |
E-Mail-Adresse | zulassungsbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung/HU)
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Gutachten der sachverständigen Stelle
- Betriebserlaubnis der Umrüstung oder Veränderung
Gebühren
11,70 bis 23,30 Euro
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich.
Rechtsgrundlagen
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- § 19 Abs. 2 bis 4 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Hinweise
Bei einem Gutachten nach § 19, Absatz 2, in Verbindung mit § 21 StVZO, oder einem Gutachten nach § 13 EG-FGV ist eine zusätzliche Genehmigung durch den Landkreis Marburg-Biedenkopf als Genehmigungsbehörde erforderlich (siehe unter Links). Zzgl. Gebühren anderer Genehmigungsbehörden.