Eintragung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Nachweises
Berufskraftfahrer, die gewerblich/beruflich Personen oder Güter befördern/transportieren (Bus- und LKW-Fahrer) müssen zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen und diese alle fünf Jahre durch Weiterbildung erneuern. Diese wurde bisher mit Schlüsselzahl 95 im Führerschein dokumentiert.
Seit dem 23. Mai 2021 wird hierfür der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) als zusätzliche Karte ausgestellt.
Kontakt
Telefon | 0611 31-8310 |
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Telefax | 0611 31-5951 |
E-Mail-Adresse | fahrerlaubnisbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Ein Selbstbedienungsterminal für die digitale Bilderfassung ist vorhanden. Kosten 6,00 Euro)
- Bescheinigung über die erworbene Grundqualifikation oder Weiterbildung
- Führerschein
Gebühren
38,60 bis 94,20 Euro
Zahlungsart
Bar und EC-Kartenzahlung möglich