Kennzeichen nach Verlust oder Diebstahl ändern
Der Diebstahl oder Verlust eines oder beider Kennzeichen muss gemeldet werden und eine neue Kennzeichenkombination mit neuen Kennzeichen beantragt werden. Die alte Kennzeichenkombination wird daraufhin gesperrt. So kann der ursprüngliche Besitzer der Kennzeichen nicht für Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verantwortlich gemacht werden, die eine andere Person mit den fehlenden Kennzeichenschildern begeht.
Die Zulassungsbehörde kann bei Verlust eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung über den Verbleib der Kennzeichen verlangen.
Kontakt
Telefon | 0611 31-8342 |
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Telefax | 0611 31-3966 |
E-Mail-Adresse | zulassungsbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung/HU)
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Aktuelle/s Kennzeichen (wenn vorhanden)
- Gegebenenfalls Diebstahlsanzeige der Polizei
Gebühren
27,40 bis 71,20 Euro
Zahlungsart
EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich.
Rechtsgrundlagen
- § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
- § 5 Straßenverkehrsgesetz
Hinweise
Gegebenenfalls muss eine gebührenpflichte Versicherung an Eides statt abgegeben werden.