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Kennzeichen nach Verlust oder Diebstahl ändern

Der Diebstahl oder Verlust eines oder beider Kennzeichen muss gemeldet werden und eine neue Kennzeichenkombination mit neuen Kennzeichen beantragt werden. Die alte Kennzeichenkombination wird daraufhin gesperrt. So kann der ursprüngliche Besitzer der Kennzeichen nicht für Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verantwortlich gemacht werden, die eine andere Person mit den fehlenden Kennzeichenschildern begeht.

Die Zulassungsbehörde kann bei Verlust eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung über den Verbleib der Kennzeichen verlangen.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8342
Telefax 0611 31-3966

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung/HU)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Aktuelle/s Kennzeichen (wenn vorhanden)
  • Gegebenenfalls Diebstahlsanzeige der Polizei

Gebühren

27,40 bis 71,20 Euro

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich.

Rechtsgrundlagen

  • § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
  • § 5 Straßenverkehrsgesetz

Hinweise

Gegebenenfalls muss eine gebührenpflichte Versicherung an Eides statt abgegeben werden.