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Führerschein nach Entzug neu erteilen

Um nach dem Entzug des Führerscheins wieder ein Kraftfahrzeug führen zu können, muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden. Der Führerschein wird nicht automatisch neu erteilt. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob die antragstellende Person wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8310
Telefax 0611 31-5951

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • gültiger elektronischer Aufenthaltstitel bei ausländischen Pässen
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Ein Selbstbedienungsterminal für die digitale Bilderfassung ist vorhanden. Kosten 6,00 Euro)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • bei Neuerteilung der Klassen C1, C und/oder D1, D: ärztliches (nicht älter als ein Jahr) und augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
  • Leistungsgutachten eines Arbeitsmediziners (nicht älter als ein Jahr) nur für Klasse D1, D erforderlich

Gebühren

202,40 bis 226,70 Euro

Zahlungsart

Bar und EC-Kartenzahlung möglich

Hinweise

  • Der Antrag kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
  • persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Personen, die beruflich einen Lastkraftwagen oder Bus führen, sind verpflichtet, zukünftig eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung nachzuweisen. Die Pflicht zum Nachweis betrifft Personen, die einen Führerschein der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE besitzen oder sich darum bewerben. Dies gilt nur, sofern der Führerschein im Güterkraftverkehr oder Personenverkehr gewerblich genutzt werden soll.