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Führerschein zur Fahrgastbeförderung beantragen

Ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung wird benötigt, wenn eine Person andere Personen zu gewerbsmäßigen Zwecken mit einem Kraftfahrzeug transportiert. Dies ist zum Beispiel bei einem Taxi, einem Mietwagen, gewerblichen Ausflugsfahrten und dem gebündelten Bedarfsverkehr der Fall.

Ab 2. August 2021 entfällt die Ortskundeprüfung für Taxifahrer. Stattdessen hat der Gesetzgeber durch die Änderung des § 48 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eine Fachkundeprüfung vorgesehen, die vom Fahrpersonal zur Erlangung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nachgewiesen werden muss. Der Begriff Fahrpersonal umfasst Taxifahrer, Mietwagenfahrer und Fahrer, die im gebündelten Bedarfsverkehr eingesetzt werden.

Art, Umfang und Inhalt dieser Fachkunde stehen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt.

Sofern die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erteilt werden kann, wird diese, aufgrund der fehlenden Fachkunde, vorerst für ein Jahr erteilt.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8310
Telefax 0611 31-5951

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • gültiger elektronischer Aufenthaltstitel bei ausländischen Pässen
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (wenn noch kein EU-Kartenführerschein vorhande. Ein Selbstbedienungsterminal für die digitale Bilderfassung ist vorhanden. Kosten 6,00 Euro)
  • ärztliches Gutachten (nicht älter als ein Jahr)
  • augenärztliches Gutachten (nicht älter als zwei Jahre)
  • Leistungsgutachten vom Arbeitsmediziner (nicht älter als ein Jahr)
  • aktueller Führerschein
  • Karteikartenabschrift (Auflistung der Führerscheindaten, wenn dieser nicht in Wiesbaden ausgestellt wurde). Diese Karteikartenabschrift ist bei der Behörde erhältlich, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat.

Gebühren

  • 56,90 bis 105,90 Euro

Zahlungsart

Bar und EC-Kartenzahlung möglich

Hinweise

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich
  • Voraussetzung für die Erteilung ist der mindestens zweijährige Besitz der deutschen oder EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B.
  • Das Mindestalter zur Beantragung beträgt 21 Jahre.
  • Soll eine Ausnahme von der Ortskenntnisprüfung erfolgen, zum Beispiel bei einem Limousinenservice oder Flughafentransfer, sind folgende Unterlagen erforderlich: Bescheinigung des Arbeitgebers, Gewerbeanmeldung des Arbeitgebers, Einwohnerzahlnachweis (wenn nicht in Wiebsaden gefahren wird).