Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
Im Rahmen des begleitenden Fahrens ab 17 Jahren darf der Führerschein der Klassen B und BE bereits ab dem 17. Geburtstag erteilt werden. Hier wird kein Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt.
Für die Erteilung gibt es bestimmte Auflagen, die zu erfüllen sind:
- Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer namentlich benannten und in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson gefahren werden. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
- Die Begleitperson muss:
- mindestens 30 Jahre alt sein
- mindestens fünf Jahre Inhaber eines gültigen deutschen oder EU-/EWR-Führerscheins der Klasse B sein
- darf mit maximal einem Punkt im Verkehrszentralregister registriert sein.
- Weitere Begleitpersonen können nachträglich noch eingetragen werden.
- Die Prüfungsbescheinigung ist nur in Deutschland gültig.
Kontakt
Telefon | 0611 31-8310 |
---|---|
Telefax | 0611 31-5951 |
E-Mail-Adresse | fahrerlaubnisbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
- gültiges Ausweisdokument
- gültiger elektronischer Aufenthaltstitel bei ausländischen Pässen
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Ein Selbstbedienungsterminal für die digitale Bilderfassung ist vorhanden. Kosten 6,00 Euro)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Erste-Hilfe-Bescheinigung
- von Begleitpersonen ausgefüllte Beiblätter
- Kopie der Vorder- und Rückseite der Ausweisdokumente und Führerscheine der Begleitpersonen
Gebühren
- 53,40 bis 78,40 Euro
- zuzüglich 8,40 Euro pro Begleitperson
- zuzüglich 9,00 Euro bei Ausstellung einer neuen Prüfungsbescheinigung
- bei zusätzlicher Eintragung der Schlüsselzahl 197 erhöht sich die Verwaltungsgebühr um 28,60 Euro
Zahlungsart
Bar und EC-Kartenzahlung möglich
Hinweise
- Eine persönliche Antragstellung ist erforderlich.
- Die Antragstellung ist frühestens mit 16,5 Jahren und nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person möglich.
- Die Vorlage eines Ausweisdokuments und des Führerscheins der sorgeberechtigten Person ist erforderlich.