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Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen

Im Rahmen des begleitenden Fahrens ab 17 Jahren darf der Führerschein der Klassen B und BE bereits ab dem 17. Geburtstag erteilt werden. Hier wird kein Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung ausgestellt.

Für die Erteilung gibt es bestimmte Auflagen, die zu erfüllen sind:

  • Bis zum 18. Geburtstag darf nur mit einer namentlich benannten und in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Begleitperson gefahren werden. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
  • Die Begleitperson muss:
    • mindestens 30 Jahre alt sein
    • mindestens fünf Jahre Inhaber eines gültigen deutschen oder EU-/EWR-Führerscheins der Klasse B sein
    • darf mit maximal einem Punkt im Verkehrszentralregister registriert sein.
  • Weitere Begleitpersonen können nachträglich noch eingetragen werden.
  • Die Prüfungsbescheinigung ist nur in Deutschland gültig.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8310
Telefax 0611 31-5951

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • gültiger elektronischer Aufenthaltstitel bei ausländischen Pässen
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Ein Selbstbedienungsterminal für die digitale Bilderfassung ist vorhanden. Kosten 6,00 Euro)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung
  • von Begleitpersonen ausgefüllte Beiblätter
  • Kopie der Vorder- und Rückseite der Ausweisdokumente und Führerscheine der Begleitpersonen

Gebühren

  • 54,60 bis 79,60 Euro
  • zuzüglich 8,40 Euro pro Begleitperson 
  • zuzüglich 9,00 Euro bei Ausstellung einer neuen Prüfungsbescheinigung 
  • bei zusätzlicher Eintragung der Schlüsselzahl 197 erhöht sich die Verwaltungsgebühr um 28,60 Euro 

Zahlungsart

Bar und EC-Kartenzahlung möglich

Hinweise

  • Eine persönliche Antragstellung ist erforderlich.
  • Die Antragstellung ist frühestens mit 16,5 Jahren und nur in Begleitung einer sorgeberechtigten Person möglich.
  • Die Vorlage eines Ausweisdokuments und des Führerscheins der sorgeberechtigten Person ist erforderlich.