Auskunft über ein Kennzeichen einholen
Zur Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges erteilt werden.
Die Antragstellung muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenführende Zulassungsbehörde.
Kontakt
Telefon | 0611 31-8342 |
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Telefax | 0611 31-3966 |
E-Mail-Adresse | zulassungsbehoerdewiesbadende |
Unterlagen
Ein gültiges Ausweisdokument ist vorzulegen.
Gebühren
5,10 Euro
Zahlungsart
Wird die Anfrage per E-Mail oder Post gestellt, ist die Bezahlung nur per Überweisung möglich.
Eine Rechnungsstellung ins Ausland ist jedoch nicht möglich.
Vor Ort bieten wir die folgenden Zahlungsmodalitäten an:
EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich
Rechtsgrundlagen
§ 39 Straßenverkehrsgesetz
Hinweise
Die zu erhebende Gebühr für eine solche Auskunft wird bei schriftlichen Anträgen mit einem Überweisungsträger angefordert.