Weihnachtsbaumverkauf – Erlaubnis beantragen
In der Adventszeit gehören Verkaufsstände für Weihnachtsbäume zum Straßenbild. Um den Vorschriften der Gewerbeordnung und des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes Genüge zu tun, ist gegebenenfalls die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier.
Gebühren
75,00 Euro