Straußwirtschaft anzeigen Wer als Winzer für höchstens vier Monate im Jahr eine Straußwirtschaft betreiben will, muss dies dem Ordnungsamt mindestens zwei Wochen vorher anzeigen. Links Anzeige einer Straußwirtschaft Standort und Anfahrt Gewerbewesen, Veranstaltungsbüro und Bußgeldstelle (310300) Inhalte teilen Facebook Twitter WhatsApp