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Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetz (SprengG)

Die Erlaubnis nach § 27 SprengG wird nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Wiesbaden ausgestellt.

Für den Umgang, den Verkehr und das Verbringen von explosivgefährlichen Stoffen (z. B. Schwarz-, Nitrocellulose- oder Böllerpulver) im nichtgewerblichen Bereich, für z. B. Vorderlader- und Böllerschützen oder zum Wiederladen von Patronen, ist eine Erlaubnis erforderlich. Diese Erlaubnis kann für Personen über 21 Jahren bei Nachweis vorhandener Fachkunde (Lehrgang mit Prüfung), persönlicher Zuverlässigkeit und nachgewiesenem Bedürfnis erteilt werden.

Für die Zulassung zum Fachkundelehrgang mit anschließender Prüfung bedarf es einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, die auf Antrag bei persönlicher Zuverlässigkeit durch das Ordnungsamt (Waffen- und Sprengstoffbehörde) erteilt wird.

Erlaubnisse werden üblicherweise auf fünf Jahre befristet. Erst nach Erteilung der Erlaubnis dürfen Sie mit den genannten Stoffen umgehen.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-2124
 0611 31-2125
Telefax 0611 31-4970

Unterlagen

Mitzubringen sind: Antrag auf Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz, Zeugnis über die Fachkunde, Nachweis eines Bedürfnisses.

Gebühren

Neuerteilung 90,00 Euro, Verlängerung 70,00 Euro

Zahlungsart

EC-Kartenzahlung

Rechtsgrundlagen

SprengG

Hinweise

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.