Pfandleiherlaubnis beantragen
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Unterlagen
Mitzubringen sind: Führungszeugnis, Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt, gegebenenfalls Gesellschaftsvertrag.
Gebühren
800 Euro
Hinweise
Eine persönliche Vorsprache wird empfohlen. Ein gewisses Eigenkapital ist erforderlich. Die Industrie- und Handelskammer wird zum Antrag gehört. Bei einer GmbH/AG erhöht sich die Gebühr geringfügig.